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Sozialrecht

Sie brauchen Unterstützung in einer sozial-medizinisch-versicherungsrechtlichen Angelegenheit?

Ihr Antrag auf eine dringend benötigte medizinische Versorgung wurde vom Leistungsträger (Krankenkasse) abgelehnt? 

Ihr Arbeitsunfall oder Ihre Berufskrankheit wird nicht anerkannt, die beantragte Rentenleistung wurde von der Berufsgenossenschaft abgelehnt?

Ihre (oder die Ihrer Angehörigen) Pflegebedürftigkeit wurde nicht oder zu gering anerkannt?

Ihr Widerspruch auf die begehrte Leistung wurde zurückgewiesen?

Dann geht es Ihnen wie viele unserer Mandanten! Doch auch wenn Sie sich jetzt hilflos fühlen, müssen Sie das nicht hinnehmen!!!

Was ist Sozialrecht?

Der Begriff Sozialrecht dient dazu, aufgrund seiner Bedeutung, eine Abgrenzung der Rechtsordnung zu schaffen, die im sozialen Rechtsstaat auf die bedeutende Leitvorstellung der sozialen Gerechtigkeit und sozialen Sicherheit zurück geht. Im formellen Sinne versteht man demnach unter „Sozialrecht“ sämtliche Rechtssätze, die der Gesetzgeber dem Sozialrecht zugewiesen hat. Das sind dann grundsätzlich die Normen der Sozialgesetzbücher (SGBI-XII).

Im materiellen Sinne versteht man (vereinfacht gesagt) unter dem Begriff Sozialrecht, diejenigen Sachverhalte, die vom Ziel des § 1 Abs, 1 SGB I getragen werden. Das sind vor allem die Ziele des verfassungsrechtlichen Sozialstaatsprinzips. Also die staatliche Verpflichtung, den Menschen ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens abzuwenden.

Damit dies nicht nur hohle Versprechen bleiben, haben Bürgerinnen und Bürger unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf Dienstleistungen, Sachleistungen und Geldleistungen.

Zusammengefasst spricht man hier auch von Sozialleistungen.

Doch leider kommt der Staat nicht immer seiner Verantwortung nach und lässt seine Bürgerinnen und Bürger sprichwörtlich allein im Regen stehen. Dann ist es gut, einen versierten, kompetenten, erfahrenen und unergiebigen Partner wie Rechtsanwalt Scholz an seiner Seite zu haben, der sich für die Rechte seiner Mandanten einsetzt. Damit auch Sie die Gerechtigkeit erfahren, die Ihnen zusteht.

Sozialversicherungsrecht

Besonders im Sozialversicherungsrecht ist Rechtsanwalt Scholz Fachanwalt für Versicherungsrecht für seine Mandanten tätig.

In der modernen Gesellschaft ist der Einzelne darauf angewiesen, seine Arbeitskraft wirtschaftlich zu verwerten, um seinen (und der Familie) Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Wenn diese Möglichkeit entfällt (etwa wegen Krankheit), ist die wirtschaftliche Lebensgrundlage gefährdet. Vor dieser Gefahr soll die Sozialversicherung schützen durch die

  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Soziale Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Im Gegensatz zur privaten Versicherung sind die meisten (wahrscheinlich auch Sie) kraft Gesetztes Versicherungsnehmer der Sozialversicherung. Träger der Sozialversicherung sind. 

  • Die Bundesagentur für Arbeit als Träger der Arbeitslosenversicherung
  • Die Krankenkassen als Träger der Krankenversicherung. Die sich noch unterteilen in Ort,- Betriebs,- und Innungskrankenkassen, die landwirtschaftlichen Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und Ersatzkassen.
  • Die Pflegekassen als Träger der Pflegeversicherung, deren Aufgaben jedoch von den Krankenkassen wahrgenommen werden.
  • Die Berufsgenossenschaft als Träger der Unfallversicherung
  • Deutsche Rentenversicherung Bund als Träger der Rentenversicherung

Rechtsanwalt Scholz berät und vertritt aus Überzeugung und mit Leidenschaft ausschließlich die Interessen der Versicherungsnehmer / Leistungsempfänger.

Sie können, wie viele andere Mandanten Herrn Rechtsanwalt Scholz beauftragen (nicht abschließend) wenn Sie

Ansprüche gegen Ihre Krankenkasse

  • Hilfe bei der Antragstellung
  • Überprüfung des Bescheids
  • Einlegung des Widerspruchs (Widerspruchverfahren)
  • Etwa auf Leistung zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten, Leistungen zur Krankheitsverhütung und Vorsorge, Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen, Leistungen zur Empfängnisverhütung sowie bei Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation, Leistungen bei Krankheit wie etwa Leistungen zur Krankenbehandlung und Krankengeld, Leistungen bei dringend benötigten Arzneimitteln, Heilmitteln und Hilfsmitteln, bei Feststellungen der Pflegebedürftigkeit, Leistungen bei häuslicher Pflege, Versorgung mit Pflegehilfsmittel (Rollstühle, Pflegebetten, Wannenlifte etc.),Leistungen der teilstationären und vollstationären Pflege,

Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaft

  • Feststellung eines Arbeitsunfalls
  • Feststellung einer Berufskrankheit
  • Leistung zur Wiederherstellung und Wiedereingliederung durch Heilbehandlung
  • Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
  • Verletztengeld
  • Übergangsgeld
  • Entschädigung
  • Renten und Abfindungen
  • Leistungen der Hinterbliebenen

Ansprüche gegen die Rentenversicherung

  • Leistungen zur Teilhabe, insbesondere Leistungen der Rehabilitation
  • Hilfe beim beantragen der Rente (Altersrente), Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Renten wegen des Todes (Witwen-Witwerrenten sowie Waisenrente)
  • Überprüfung der Rentenhöhe, Überprüfung der Zusatzleistungen

Selbstverständlich berät und vertritt Sie Ihr Anwalt für Sozialrecht sowohl außergerichtlich bei sämtlichen Widerspruchsverfahren als auch gerichtlich vor allen Sozialgerichten.

„Als Boxer ist es wichtig strategisch, ausdauernd, konzentriert und fokussiert vorzugehen und im richtigen Moment die Schwäche seines Gegners auszunutzen“

Marcus Scholz – Leidenschaftlicher Hobby-Boxer

Viele Wege führen nach Rom

Da wir eine innovative und moderne Kanzlei sind, sind auch die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme so individuell wie unsere Mandanten und deren Fälle.

Suchen Sie sich einfach die für sie passende Kontaktmöglichkeit für ein unverbindliches und völlig kostenloses Erstberatungsgespräch raus und nutzen Sie dieses Angebot aus.

Egal für welche Möglichkeit Sie sich entscheiden, eine Terminvergabe erfolgt bei uns immer so schnell wie möglich. Meistens problemlos binnen 48 Stunden.

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