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Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR

Die GbR erfreut sich in der Praxis aufgrund ihrer Vielseitigkeit und Individualität in der Praxis einer großen Beliebtheit, weil sie für eine Vielzahl von denkbaren Zwecken geeignet ist.  Es gibt nahezu kaum Vorschriften die, die Gestaltungsfreiheit der Gesellschafter einschränken.

Die GbR gehört zu den Personengesellschaften und ist eine auf einem Gesellschaftsvertrag beruhender Zusammenschluss mehrerer Personen mit dem Ziel, durch gemeinsame Leistungen auf der Grundlage des persönlichen Zusammenwirkens der Gesellschafter einen gemeinsamen Zweck zu erreichen.

Für wen ist die Gründung einer GbR geeignet?

Die GbR ist besonders für Freiberufler, Kleingewerbe und Projekte, insbesondere Kooperationsprojekten geeignet. Denn die Gründung ist im Vergleich zur Gründung anderer Gesellschaften, relativ schnell, flexibel, unbürokratisch und kostengünstig. 

Vorteile

N

schnell

N

unbürokratisch

N

flexibel

N

kein Stammkapital erforderlich

N

keine Notarkosten

N

keine Eintragungspflicht

N

keine Formvorschriften

N

muss nicht auf Dauer angelegt sein

N

für junge Gründer geeignet

N

unkomplizierte Lösung

Nachteile

M

Haftung mit privatem Vermögen

M

Schwierigkeiten Investoren und Kapital zu erhalten

M

viele (falsche, unzureichende) Gesellschaftsverträge im Netz

Brauche ich einen Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht zur Gründung einer GbR?

Zur Gründung und auch zum Betrieb einer GbR benötigen Sie keinen Rechtsanwalt.  Die Gründung können Sie theoretisch am „Kneipentisch“ mündlich oder auf dem Bierdeckel vornehmen.  Etwas professioneller geht es, wenn Sie einen der zahlreichen kostenlosen Musterverträgen verwenden. Dabei beachten Sie dann aber bei der Gründung bitte folgendes:

Erstellen, benutzen Sie einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag. Dieser sollte mindestens enthalten:

    • Name des Unternehmens
    • Standort des Unternehmens 
    • Nennung der Gesellschafter
    • Unternehmenszweck
    • Höhe des Stammkapital (falls beabsichtigt)
    • Wer welche Anteile einbringt (Expertise, Vermögen, Einrichtung etc.)
    • Regelungen zur Privatentnahme
    • Geschäftsführer Regelung
    • Gewinnverteilung
    • Gewinnverwendung
    • Regelung zu Informationspflichten, Kontrollrechten
    • Abtretung von Geschäftsanteilen
    • Regelungen zur Aufnahme neuer Gesellschafter
    • Regelung zum Ausscheiden von Gesellschaftern
    • Wettbewerbsverbot, Abfindungen nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters

    Auch wenn es grundsätzlich nicht zwingend erforderlich ist, sollten Sie ein Geschäftskonto errichten. Das macht die Buchhaltung sauber und die Kommunikation mit dem Finanzamt einfacher.

    Je nach Gewerbe müssen Sie Ihr Unternehmen / Ihre Gesellschaft der IHK oder HWK anmelden. ebenfalls anmelden müssen Sie Ihr Gewerbe beim Finanzamt, ggf. Gewerbeamt. Wenn Sie Versicherungsprodukte anbieten (wie die meisten unserer Mandanten), müssen Sie die entsprechende Erlaubnis bei der IHK einholen.

    Viele Wege führen nach Rom

    Da wir eine innovative und moderne Kanzlei sind, sind auch die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme so individuell wie unsere Mandanten und deren Fälle.

    Suchen Sie sich einfach die für sie passende Kontaktmöglichkeit für ein unverbindliches und völlig kostenloses Erstberatungsgespräch raus und nutzen Sie dieses Angebot aus.

    Egal für welche Möglichkeit Sie sich entscheiden, eine Terminvergabe erfolgt bei uns immer so schnell wie möglich. Meistens problemlos binnen 48 Stunden.

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