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Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH

Die GmbH ist seit ihrer Einführung im Jahr 1892 die beliebteste Gesellschaftsform in Deutschland. Sie ist aus dem heutigen Wirtschaftsleben und Wirtschaftshandeln nicht mehr wegzudenken. Bereits im Jahr 1990 gab es in der BRD 465 660 eingetragene Gesellschaften mit beschränkter Haftung und einem verwaltenden Stammkapital von 209 Milliarden DM (die Älteren werden sich an diese Währung erinnern). Bereits Anfang der 2000er wuchs die Anzahl eingetragene GmbH auf nahezu das Doppelte an, was vor allem an dem Bedürfnissen der Gesellschafter einerseits und der Kapitalgeber / Investoren, Banken und Kunden anderseits, nach finanzieller Sicherheit liegen dürfte.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete Gesellschaft, an der sich die Gesellschafter mit Einlagen auf das in Stammteile zerlegte Stammkapital beteiligen, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften.

Für wen ist die Gründung einer GMBH geeignet?

Die Gesellschaftsform der GmbH ist vor allem für Unternehmer geeignet, die Wert auf Sicherheit (Schutz des Privatvermögens), Reputation, Branding und Vertrauen legen. Insbesondere aber, wenn Sie für Ihr Unternehmenszweck auf Kapitalgeber (Investoren, Banken) angewiesen sind, empfiehlt sich die Gründung einer GmbH. Auch wenn die GmbH eine Gesellschaft ist, die grundsätzlich auf den Zusammenschluss mehrerer Personen gerichtet ist, kann man eine GmbH auch als Einzelperson gründen! Dann ist man automatisch sowohl Gesellschafter, als auch Geschäftsführer.

Nicht geeignet (dennoch möglich) ist die GmbH für Freiberufler. Denn das schöne an dem Status Freiberufler (zB. Rechtsanwälte, Ärzte, Künstler etc.) ist, dass man der Gewerbesteuer nicht unterfällt. Das ändert sich jedoch mit der Gründung einer GmbH, denn diese ist der Gewerbesteuer (und auch der komplizierteren Buchführungspflicht) unterworfen!

Wichtig zu wissen, auch erlaubnispflichtige Berufsgruppen wie Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler, Handelsvertreter können eine GmbH gründen.

Vorteile

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Haftung beschränkt sich auf das Vermögen der Gesellschaft

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Reputation

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Vertrauen des Marktes

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Gründung durch eine Person möglich

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Steuervorteile, insbesondere sind Geschäftsführergehälter anerkannte Betriebsausgaben

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Vielseiter Unternehmenszweck möglich

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Individueller Gesellschaftsvertrag

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Möglichkeit der Investorenbeteiligung

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Interessante Gestaltungsmöglichkeiten für die Erbrechtsnachfolge und Familien

Nachteile

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Aufwendige Bürokratie

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Höhere Kosten (Stammeinlage 25.000€)

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Verpflichtung zur doppelten Buchführung, Jahresabschluss, Bilanzierung

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Rechts- und Steuerberatung ist hier dringend anzuraten.

Brauche ich einen Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht zur Gründung einer GmbH?

Einen Rechtsanwalt oder eine anwaltliche Beratung brauchen Sie zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung grundsätzlich nicht. Je Komplexer Ihr Unternehmenszweck, oder je Höher die Anzahl der Gesellschafter und Sacheinlagen ist, so dringlicher ist auch die Beauftrag eines versierten Rechtsanwaltes (mit dem Schwerpunkt Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht) zu empfehlen. Bei einfach gelagerten Fällen, können Sie aber auch auf Musterverträge für den

  • Gesellschaftsvertrag
  • Geschäftsführervertrag
  • Satzung

zurückgreifen. Ob diese jedoch einerseits aktuell sind, anderseits tatsächlich Ihr privates und unternehmerisches Interesse (vollständig) berücksichtigen, ist natürlich fraglich.

Was Sie in jedem Fall benötigen ist ein Notar, der Ihnen die Gründung der GmbH beurkundet!

Setzen Sie auf Sicherheit und vertrauen Sie auf unsere gesellschaftsrechtliche Expertise

 

Die bürokratischen Hürden sind hoch. Die Gestaltungsmöglichkeiten schier unendlich (was sie auch fehleranfällig macht). Keine GmbH ist wie die andere. denn auch kein Gründer und / oder Unternehmer ist wie der andere. Stellen Sie sicher, dass Sie umfassend und vorausschauend beraten werden. Gerne stehen wir Ihnen und Ihren Geschäftspartnern mit Rat und Tat zur Seite und erstellen für sie einen Gesellschaftsvertrag, der zu Ihnen passt!

 

Unsere Leistungen im Überblick

 

Mit uns als Ihren Geschäftspartner setzten Sie nicht nur auf gesellschaftsrechtliche Expertise sondern haben auch mittelbaren Zugriff auf unser Netzwerk bestehend aus Steuerberatern, Notaren Immobilienmaklern,  Immobilienwertegutachter und Finanzdienstleistern. Wir reden kein juristisches „Kauderwelsch“ sondern verwenden Legal Design, sodass auch Sie als vermutlich juristischer Laie, IHREN VERTRAG verstehen.

Insbesondere stehen wir Ihnen zur Verfügung bei:

    • der Gründungsberatung
    • Erstellung eines maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrages
    • Erstellung eines Geschäftsführervertrages 
    • Erstellung von Arbeitsverträgen
    • Vermittlung an einen qualifizierten Steuerberater
    • Begleitung beim Pitch für Investoren
    • Verhandlungen mit Banken
    • Begleitung und Vorbereitung für den Notartermin
    • Gesellschafterbeschlüsse
    • Einberufung, Leitung Gesellschafterversammlung
    • Gesellschafterstreitigkeiten
    • Bei allen Fragen zur Haftung des Geschäftsführers 
    • Abwehr wenn Ihre GmbH von Dritten in Anspruch genommen wird
    • Durchsetzung der Ansprüche ihrer Gesellschaft
    • Begleitung bei der Liquidation / Auflösung der GmbH
    • Insolvenz der GmbH 
    • Insolvenzberatung
    • Compliance
    • Datenschutz
    • Wettbewerbsrecht
    • u.v.m. 

    Viele Wege führen nach Rom

    Da wir eine innovative und moderne Kanzlei sind, sind auch die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme so individuell wie unsere Mandanten und deren Fälle.

    Suchen Sie sich einfach die für sie passende Kontaktmöglichkeit für ein unverbindliches und völlig kostenloses Erstberatungsgespräch raus und nutzen Sie dieses Angebot aus.

    Egal für welche Möglichkeit Sie sich entscheiden, eine Terminvergabe erfolgt bei uns immer so schnell wie möglich. Meistens problemlos binnen 48 Stunden.

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