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Die Firma des Kaufmanns

Okt. 17, 2024

Was ist eine Firma?

Die Firma ist der Name des Kaufmanns, unter dem er seine Geschäfte führt und die Unterschrift leistet (vgl. § 17 Abs. 1 HGB).

Der Kaufmann kann unter der Firma klagen und verklagt werden (vgl. § 17 Abs.2 HGB).

Im handelsrechtlichen Sinne ist die Firma also der Name des kaufmännischen Handelsgeschäfts und im Gegensatz zum allgemeinem Sprachgebrauch nicht das Unternehmen oder der Betrieb selbst!

Hiervon zu unterscheiden sind

Die Geschäftsbezeichnung

Die Geschäftsbezeichnung dient lediglich der Klarstellung des Unternehmenszwecks (zB. Name der Gaststätte, Apotheke, Drogerie, Hotel etc.)

Die Marken

Marken sind schutzfähige Zeichen (Wörter, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Gestaltungen, Farben), die geeignet sind, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen abzugrenzen (vgl. § 3 Abs. 1 MarkenG).

Abkürzungen

Im Geschäftsverkehr sind auch Kurzbezeichnungen allgegenwärtig (z.B. VW= Volkswagen). Diese sind grundsätzlich zulässig, es muss jedoch erkennbar sein, dass es sich um eine Abkürzung handelt (Grundsatz der Firmeneinheit). 

Welche Funktion hat die Firma?

Im Wesentlichen hat die Firma eines Handelsgeschäfts vier Aufgaben.

  1. Kennzeichnungsfunktion: Die Hauptaufgabe der Firma liegt darin, das Unternehmen zu kennzeichnen und somit von anderen Unternehmen am Markt abzugrenzen. Die Firma hat die Aufgabe, sowohl den Kaufmann als auch seine Vertragspartner vor Verwechslungen zu schützen.
  2. Auskunftsfunktion: Durch die Firma kann der Kaufmann Informationen und Werte seines Unternehmens transportieren und damit Vertrauen und Reputation aufbauen.
  3. Werbefunktion: Die Firma kann als Werbetool und Werbeträger benutzt werden. Hierdurch kann der Kaufmann ein individuelles Firmenimage erschaffen.
  4. Wertträgerfunktion: Mit dem Firmenimage kann das Handelsgeschäft einen zusätzlichen Wert erschaffen, der über den Warenbestand bzw. den Vermögensgegenständen liegt (Qualitätsgarant, Goodwill, Marktführer, Innovativ etc.).

 Damit wird deutlich, dass die Firma nicht nur der zwingend erforderlichen Unterscheidung dient, sondern der Firma auch ein ganz eigener Wert zukommt, der sich durch die Etablierung kontinuierlich erhöhen kann. Weshalb es auch erforderlich ist, dass die Firma geschützt werden kann.

Wie schütze ich meine Firma?

Der Firmenschutz ist ein zentrales Thema im Handelsrecht. Schließlich kommt der Firma ein ganz besonderer Wert zu. Die wichtigsten Schutzmaßnahmen werden nachfolgend dargestellt. Sollte Ihre Firma „bedroht“ werden, sollten Sie nicht lange zögern und dagegen vorgehen. Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Scholz, Anwalt für Handelsrecht in Dortmund mit Rat und Tat zur Seite.

Die Schutzmöglichkeiten

Die Firma des Kaufmanns wird sowohl durch zivilrechtliche als auch handelsrechtliche und markenrechtliche Vorschriften und Verfahren geschützt. Diese sind insbesondere im allgemeinen Namensrecht (vgl. § 12 BGB) in Verbindung mit §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB und dem Markenrechtsschutz in §§ 5, 15 MarkenG, vor allem aber in § 37 HGB verankert. Im Wesentlichen besteht ein Anspruch auf Unterlassung und ggf. Schadensersatz.

Die Schutzverfahren

Zum Schutze der Firma stehen dem Kaufmann (oder dem Registergericht) unterschiedliche Verfahren zur Verfügung, um eine rechtswidrige Firmennutzung zu beseitigen und zu sanktionieren.

  • Firmenmissbrauchsverfahren: Das Registergericht kann bereits von Amtswegen zur Unterlassung des Gebrauchs der Firma, die Festsetzung eines Ordnungsgeldes verhängen. Zudem kann auch eine Amtslöschung angedroht werden.
  • Unterlassungsanspruch: Der Kaufmann kann (mit anwaltlicher Unterstützung), ein Unterlassungsverfahren einleiten. 

Voraussetzung ist, dass jemand die Firma des Kaufmanns widerrechtlich gebraucht hat und der Kaufmann hierdurch in seien Rechten verletzt worden ist.

Anwalt für Handelsrecht in Dortmund

Gerade im Bereich des Firmenrechts zeigen sich die wirtschaftsrechtlichen Überschneidungen des

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