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Medizinrecht

Sind Sie Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden?

Wurden Sie über eine Heilbehandlung (Operation, Therapie etc.) und insbesondere über die möglichen Gefahren nicht umfassend aufgeklärt?

Wird eine ärztliche Abrechnung durch Ihren (privaten) Krankenversicherer nicht- oder nicht vollständig- erstattet, weil die Abrechnung fehlerhaft oder die Heilbehandlung (Leistung) nicht medizinisch notwendig war.

Ist eine Prothese fehlerhaft und erfordert eine weitere Operation?

Ist eine Schönheitsoperation oder Geschlechtsangleichung, die eigentlich Ihr Wohlbefinden steigern  und Ihnen endlich „Seelenfrieden“ geben sollte missglückt und hat zu noch mehr Leid und Schmerz geführt?

Oder wollen Sie sich durch eine rechtssichere Patientenverfügung absichern?

In diesen und ähnlichen Fällen könnte Ihnen ein Schadensersatzanspruch zustehen!

Schwerpunkte im Medizinrecht

  • Beratung und Vertretung im Arzthaftungsrecht nach einem Behandlungsfehler
  • Beratung und Vertretung bei Streitigkeit mit der privaten Krankenversicherung
  • Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten mit der privaten Pflegeversicherung
  • Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten mit den Sozialleistungsträgern (z.B. Krankenkassen)
  • Erstellung von Patientenverfügungen

Was ist das Medizinrecht?

Das Medizinrecht hat sich in der letzten Dekade aufgrund seiner Komplexität, Vielfalt und Bedeutung, zu einem eigenständigen Rechtsgebiet entwickelt und stellt ein Querschnittsgebiet des Rechts dar. Es vereint öffentlich-/ sozialrechtliche sowie zivil- und strafrechtliche Aspekte.

Vereinfacht ausgedrückt, dass Medizinrecht versucht alle Rechtsfragen zu beantworten, die mit der Behandlung von Patienten im Zusammenhang stehen.

Nur wer sich wie Rechtsanwalt Scholz umfassend, konzentriert und fokussiert dieser anspruchsvollen und sich ständig ändernden Rechtsmaterie des Medizinrechts widmet, kann gewissenhaft, kompetent und umfassend seine anspruchsvollen Mandanten beraten und vertreten.

 

Rechtsanwalt Scholz hat sich von Beginn an mit medizinrechtlichen Fragestellungen auseinandergesetzt und berät und vertritt ausschließlich die Interessen seiner Mandanten im Medizinrecht und dem hiervon mit inbegriffenem Versicherungsrecht und Sozialrecht. Durch seine Mitgliedschaft bei der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht ist er stets auf dem neuesten Stand und gibt dieses Wissen an seine Mandanten weiter oder bringt es konkret in die Beratung und Vertretung mit ein.

Sie sind Patient / Patientin und wissen nicht, wie und ob Sie einen Schadensersatzanspruch gegen den Haftpflichtversicherer Ihres Behandlers haben?

Dann nutzen Sie unsere unverbindliche, kostenlose und unkomplizierte Kotaktmöglichkeit. Schildern Sie uns kurz Ihren Fall und wir schauen ob und welche Erfolgsaussichten Sie haben.

Rechtsanwalt Scholz wird sich mit einer ersten Einschätzung so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzten.

Was umfasst das Medizinrecht?

Eine zentrale Rolle im Medizinrecht nimmt die Beziehung zwischen Arzt- Patient und dem Krankenversicherer ein. 

Denn insbesondere an den Arzt (stellvertretend für entsprechende Leistungserbringer) wendet sich der Patient im Vertrauen auf sein umfassendes Wissen über den menschlichen Körper und in Erwartung, Heilung oder zumindest Linderung seiner Leiden zu erhalten.

Damit ist zu konstatieren, dass die rechtliche Beziehung zwischen Arzt und Patient besonders ist und das Recht hier klare Regeln aufstellen muss, welchen Anforderungen ein Arzt gerecht werden muss, um die Erwartungen des Patienten erfüllen zu können.

In seiner Ausprägung als Arztrecht stellt das Medizinrecht vor allem Regeln auf, die die Ausübung des Berufes betreffen. In diesem Kontext, der einerseits die Anforderung an die Ausbildung des Arztes, anderseits Fragen der Zulassung als Arzt / Facharzt betrifft, spielt vor allem das umfangreiche Standesrecht und Vertragsrecht eine Rolle.

Hier sehen sich die Leistungserbringer des Gesundheitswesens (z.B. Ärzte, Zahnärzte Therapeuten, Apotheker, Hebammen Heilpraktiker der Alternativmedizin) nicht zuletzt aufgrund der sich immer weiter entwickelnden Medizin einerseits, als auch der zunehmenden Digitalisierung (E-Health, Datenschutz, Telemedizin) andererseits, neuen und komplexen Herausforderungen gegenüber, welche wir aber gemeinsam meistern können.

Auch die Gründung oder der Zusammenschluss einer Praxis (Gesellschaftsrecht) ist von medizinrechtlichen Besonderheiten geprägt, die es zwingend zu beachten gilt. Das gilt nicht nur in der Art der Tätigkeit, sondern auch, wie diese nach Außen hin dargestellt wird (Werberecht, Wettbewerbsrecht).

Längst ist die Zeit vorbei, in der es ausreichend war, Kassenpatienten zu behandeln, weshalb die typische Praxis (gerade in den Gründungsjahren) auf Ergänzende Leistungs- / Produktangebote angewiesen ist. Ob und wie diese an den Patienten / Kunden gebracht werden können, lässt sich nur mit Kenntnis im Medizinrecht beantworten.

Der Arzt / die Ärztin sind aber bei weitem nicht die einzigen Leistungserbringer, mit denen der Patient / die Patientin im Rahmen einer medizinischen Behandlung in Berührung kommt.

Wird dem Patient die Einnahme bestimmter Medikamente verordnet, müssen die Regeln (was schon beim Arzneimittelbegriff komplex wird) der pharmazeutischen Unternehmen und Apotheken beachtet werden.

Ist der Patient auf Heil- oder Hilfsmittel angewiesen, wird das Berufsrecht der Hersteller und Erbringer tangiert.

Da die meisten Dienstleistungen und Produkte im Gesundheitswesen kostspielig sind und aus eigenen Mitteln in der Regel nicht finanziert werden können, kommt der Frage nach der Finanzierung eine besondere Bedeutung zu.

Hier kommen oft die Regelungen der privaten Kranken- und Pflegeversicherungen einerseits als auch dem Sozialrecht, welches aufgrund seiner sozialpolitischen Dimension und ständiger Gesundheitsreformierung, komplex-dynamisch und entgegen landläufiger Meinung anspruchsvoll ist.

„Als Boxer ist es wichtig strategisch, ausdauernd, konzentriert und fokussiert vorzugehen und im richtigen Moment die Schwäche seines Gegners auszunutzen“

Marcus Scholz – Leidenschaftlicher Hobby-Boxer

Viele Wege führen nach Rom

Da wir eine innovative und moderne Kanzlei sind, sind auch die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme so individuell wie unsere Mandanten und deren Fälle.

Suchen Sie sich einfach die für sie passende Kontaktmöglichkeit für ein unverbindliches und völlig kostenloses Erstberatungsgespräch raus und nutzen Sie dieses Angebot aus.

Egal für welche Möglichkeit Sie sich entscheiden, eine Terminvergabe erfolgt bei uns immer so schnell wie möglich. Meistens problemlos binnen 48 Stunden.

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