Die offene Handels-gesellschaft – OHG
Die offene Handelsgesellschaft (vgl. §105 HGB), ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter einer gemeinschaftlichen Firma gerichtet ist. Die Gesellschafter haften bei der OHG mit ihrem gesamten Privatvermögen (vgl. § 105 HGB).
In ihren Grundzügen ähnelt die OHG damit der GbR, wobei der offensichtlichste Unterschied der ist, dass die offene Handelsgesellschaft zwingend den Betrieb eines Handelsgewerbes voraussetzt. Nähere Informationen, wann ein Handelsgewerbe vorliegt siehe „Handelsrecht“. Auf die OHG als juristische Person zwingend respektive auf ihre Gesellschafter und Orange (streitig und im Einzelfall zu prüfen) findet damit das Handelsrecht Anwendung (vgl. § 6 HGB). Sie ist zwingend in das Handelsregister einzutragen.
Für wen ist die Gründung einer OHG geeignet?
Wegen der uneingeschränkten Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen, wird die OHG nur selten als bevorzugte Gesellschaftsform gewählt. Vielmehr entsteht sie oftmals automatisch, sobald aus einem Gewerbe ein Handelsgewerbe wird, also die gewerbliche Tätigkeit, einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt.
Aufgrund der uneingeschränkten Haftung der Gesellschafter, bietet sich die OHG jedoch auch jenen an, die zu relativ günstigen Konditionen Kapitalbedarf für ihre Unternehmung beschaffen wollen, da die OHG einen ausgesprochen guten Ruf bei Kapitalgebern (Banken) genießt. Zudem bietet sich die Gründung für Gesellschafter an, die sich und ihren Kompetenzen vertrauen, da es mannigfaltige Treuepflichten gibt und der unternehmerische Erfolg massiv von den Gesellschaftern (die nahezu immer auch als Geschäftsführer hauptberuflich in und für die Gesellschaft tätig sind), geprägt ist.
Vorteile
Kein Mindestkapital erforderlich
Hohe Reputation bei Kapitalgebern
Sehr freie Gestaltung des Gesellschaftsvertrages
Hoher persönlicher Einsatz der Gesellschafter
Umfangreiche Mitbestimmungsrechte der Gesellschafter
Nachteile
Registereintragungspflicht
Uneingeschränkte Haftung mit dem Privatvermögen
Pflicht zur kaufmännischen Buchführung
Großes Vertrauen unter den Gesellschaftern erforderlich
Brauche ich zur Gründung einer OHG einen Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht?
Die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft bedarf nicht zwingend die Beauftragung eines auf das Handelsrecht und Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwaltes und oder Steuerberaters. Es ist jedoch, nicht zuletzt wegen der uneingeschränkten Haftung, der freien Gestaltungsmöglichkeiten und der zahlreichen persönlichen Rechte und Pflichten der geschäftsführenden Gesellschafter dringend zu empfehlen. Zudem ist die OHG dem Handelsrecht unterworfen, was ebenfalls einige Besonderheiten mit sich führt, die regelmäßig die Konsultation eines Rechtsanwaltes erforderlich macht.
Unsere anwaltlichen Schwerpunkte im Überblick
- Gründungsberatung
- Erstellung, Prüfung ggf. Optimierung des OHG Gesellschaftsvertrages
- Geschäftsführervertrag
- Beratung zu den Rechten und Pflichten des Gesellschafters
- Eintragung ins Handelsregister
- Beratung zum Eintritt neuer Gesellschafter
- Beratung zum Austritt eines Gesellschafters
- Gesellschafterstreitigkeiten
- Vertretung bei einem Schiedsverfahren
- Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterbeschlüssen, Gesellschafterversammlungen,
- Durchsetzung / Abwehr von Ansprüchen auf Leistung von Beiträgen, Erfüllung von Geschäftsführungspflichten, gesellschaftlichen Treuepflichten
- Durchsetzung / Abwehr von Ansprüche gegen die Gesellschaft wie zum Beispiel Ansprüche auf den Gewinnanteil, Ausübung des Stimmrechts, Anspruch auf Information und Kontrolle, Geschäftsführervergütung, Anspruch auf Aufwendungen
- Durchsetzung / Abwehr eines Wettbewerbsverbotes
- Compliance
- Datenschutz
- Bilanzierung
- Vertreten der Gesellschaft gegenüber Dritten (Handelsrecht)
Gerade im Gesellschaftsrecht entstehen oft Dauermandate. Wir glauben, dass das Fundament einer einer langen und erfolgsorientierten Zusammenarbeit auf Vertrauen basiert. Deshalb bietet wir Ihnen und ihrem Geschäftspartner die Möglichkeit einer kostenlosen „Erstberatung“ an, in der wir gemeinsam schauen können, ob auch wir zusammenpassen, aber vor allem, ob Ihnen Rechtsanwalt Scholz unterstützend beiseite stehen kann. Selbstverständlich erfahren Sie in diesem Gespräch (ungefragt) welche Kosten entstehen (Sie werden überrascht sein), welche konkreten Schritte erforderlich sind und was sie gemeinsam erreichen können.
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