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Worauf Arbeitgeber bei der verhaltensbedingten Kündigung achten müssen.

Okt 6, 2024

Eine verhaltensbedingte Kündigung ist eine der komplexesten Formen der Kündigung im Arbeitsrecht. Arbeitgeber in Dortmund, die eine solche Kündigung aussprechen möchten, müssen eine Vielzahl von Aspekten sorgfältig prüfen, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt mit Rat und Tat zur Seite.

Hier sind die wichtigsten Punkte, die zu beachten sind.

Kündigungsgrund

Der erste Schritt zur Vorbereitung einer verhaltensbedingten Kündigung ist die Feststellung des Kündigungsgrundes. Dieser muss konkret, schwerwiegend und nachweisbar sein. Zu den häufigsten Gründen zählen:

  • Schlechtes Verhalten: Dazu gehören grobe Fahrlässigkeit, unentschuldigtes Fehlen, Missachtung von Arbeitsanweisungen oder Fehlverhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten.
  • Verstoß gegen Betriebsvereinbarungen: Wenn der Mitarbeiter gegen festgelegte Richtlinien oder Vereinbarungen im Unternehmen verstößt, kann dies ebenfalls als Kündigungsgrund dienen.

Abmahnungspflicht

Bevor eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen wird, ist in der Regel eine Abmahnung erforderlich. Diese dient dazu, dem Mitarbeiter sein Fehlverhalten klar aufzuzeigen und ihm die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu bessern.

Folgendes sollte beachtet werden:

Klarheit und Nachvollziehbarkeit: Die Abmahnung sollte genau dokumentieren, welches Verhalten zu beanstanden ist und warum es nicht akzeptabel ist.

Fristen für die Besserung: Geben Sie dem Mitarbeiter eine angemessene Frist, um sein Verhalten zu ändern, bevor Sie weitere Schritte einleiten.

Dokumentation

Eine sorgfältige Dokumentation ist entscheidend: Alle Vorfälle, Abmahnungen und Gespräche sollten umfassend festgehalten werden. Dies dient nicht nur zur internen Nachvollziehbarkeit, sondern kann im Falle einer Kündigung auch rechtlich relevant sein.

Gespräch und Anhörung

Vor der Kündigung sollte ein Gespräch mit dem Mitarbeiter geführt werden. Dies bietet die Gelegenheit, die Gründe für die Kündigung darzulegen, und gibt dem Mitarbeiter die Möglichkeit, sich zu äußern. Ebenfalls wichtig ist:

  • Anhörung des Betriebsrats: Ist im Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden, muss dieser angehört werden. Das Unterlassen kann die Kündigung unwirksam machen.

Kündigung schriftlich aussprechen

Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Achten Sie darauf, dass sie vom Arbeitgeber eigenhändig unterschrieben ist. Mündliche Kündigungen sind nicht rechtlich bindend.

Reduzierung von Risiken durch rechtliche Beratung

Da die verhaltensbedingte Kündigung potenziell rechtliche Risiken birgt, ist es ratsam, einen Anwalt für Arbeitsrecht in Dortmund zu konsultieren. Dieser kann helfen, den Prozess zu optimieren, die rechtlichen Anforderungen zu überprüfen und die Kündigung rechtssicher zu formulieren.

Fazit

Die Verhaltensbedingte Kündigung ist ein sensibles Thema im Arbeitsrecht, das von Arbeitgebern in Dortmund mit Sorgfalt behandelt werden muss. Ein klar definierter Kündigungsgrund, eine ordnungsgemäße Abmahnung und die Einhaltung aller formalen Anforderungen sind entscheidend, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Um sicherzugehen, dass alle Schritte korrekt unternommen werden, empfiehlt es sich, rechtlichen Rat von einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht in Dortmund einzuholen. Gerne steht Rechtsanwalt Scholz hier mit Rat und Tat zur Seite.

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