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Mir wurde ein Aufhebungsvertrag angeboten. Was soll ich tun?

Okt 6, 2024

Eine gern genutzte Möglichkeit des Arbeitgebers zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Aufhebungsvertrag.

Wird Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten, ist Vorsicht geboten. Keinesfalls sind Sie dazu verpflichtet einen solchen zu unterzeichnen. Das sollten Sie auch nicht. Auch wenn Ihr Arbeitgeber entsprechenden Druck aufbaut, nehmen Sie den Aufhebungsvertrag mit nach Hause, lesen Sie ihn sich in Ruhe durch und bestenfalls lassen Sie sich von Herrn Rechtsanwalt Scholz über das weitere Vorgehen beraten und ggf. für etwaige Verhandlungen (für bessere Konditionen) vertreten.

Denn das gesamte Kündigungsschutzgesetz findet bei einem Aufhebungsvertrag keine Anwendung!

Auch können Ihnen, insbesondere wenn Sie keinen nahtlosen Übergang in ein anderes Beschäftigungsverhältnis vorweisen können, erhebliche Nachteile durch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld entstehen und / oder Sie könnten Ansprüche aus Ihrer betrieblichen Altersversorgung verlieren.

Sie sind in dieser meist als äußerst überfordernd empfundenen Situation aber nicht allein. Mit Rechtsanwalt Scholz als Spezialist im Arbeitsrecht an Ihrer Seite sind Sie gewappnet es mit Ihrem Arbeitgeber aufzunehmen und das Beste aus der Situation rauszuholen. Nehmen Sie noch heute unverbindlich und kostenlos Kontakt auf und lassen Sie sich -wie viele andere unserer Mandanten- von Rechtsanwalt Scholz in Dortmund oder Umgebung beraten und vertreten.

Sie wurden von Ihrem Arbeitgeber mit einem Aufhebungsvertrag völlig überrumpelt?

Sie wurden gar nicht darauf hingewiesen, dass Ihnen durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages erhebliche Nachteile (z.B. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld) entstehen. Dann sollten Sie unbedingt Herrn Rechtsanwalt Scholz kontaktieren. Denn Ihr Arbeitgeber könnte sich Ihnen gegenüber Schadenersatzpflichtig gemacht machen, etwa weil er gegen nebenvertragliche Hinweis- und Aufklärungspflichten verstoßen hat. Auch konnte Herr Rechtsanwalt Scholz, aufgrund seiner sozialrechtlichen Expertise und seinem Verhandlungsgeschick schon oft eine ausgerufene Speerzeit zurücknehmen oder verkürzen lassen.

Viele Wege führen nach Rom

Da wir eine innovative und moderne Kanzlei sind, sind auch die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme so individuell wie unsere Mandanten und deren Fälle.

Suchen Sie sich einfach die für sie passende Kontaktmöglichkeit für ein unverbindliches und völlig kostenloses Erstberatungsgespräch raus und nutzen Sie dieses Angebot aus.

Egal für welche Möglichkeit Sie sich entscheiden, eine Terminvergabe erfolgt bei uns immer so schnell wie möglich. Meistens problemlos binnen 48 Stunden.

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